Mehr Inklusion im digitalen Raum

Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Sie und viele andere profitieren von barrierefreien digitalen Angeboten, die ab Juni 2025 für viele Unternehmen verbindlich werden.

Was bedeutet Web-Barrierefreiheit?

Web-Barrierefreiheit oder Web Accessibility bedeutet, Websites, Tools und Technologien so zu entwickeln und zu gestalten, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können. Auch von jenen, die unter physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen leiden.

Gilt auch für temporäre Barrieren

Es gibt temporäre Barrieren oder Beeinträchtigungen wie eine schlechte Internetverbindung, helles Sonnenlicht auf dem Bildschirm oder Lärm, die alle Internetnutzer:innen treffen können. Barrierefreiheit sorgt dafür, dass eine Website trotzdem bedienbar bleibt und Angebote oder Tools weiter zugänglich sind.

Ab Juni 2025 verpflichtend

Das neue BFSG gilt ab Juni 2025 für Online-Shops, E-Commerce und Webseiten bzw. Apps, aber auch E-Books oder digitale Dokumente im B2C-Bereich. Also für Dienstleistungen und Produkte, die sich an private Verbraucher richten. Für B2B-Shops gilt das Gesetz nicht. 

Was sind typische Barrieren?

Barrierefreiheit klingt gut, aber was sind eigentlich die Barrieren, die Menschen daran hindern, Inhalte effektiv zu nutzen oder auf sie zuzugreifen? Hier eine Übersicht der häufigsten Probleme: 

 

  • Unzureichende Farbkontraste, die Sehbehinderte nicht erfassen können
  • Mangelnde Skalierbarkeit von Webseiten für Sehbehinderte
  • Videos ohne Untertitel oder Gebärdensprache für Gehörlose oder Hörgeschädigte
  • Keine Bildbeschreibungen für Blinde oder sehbehinderte Menschen
  • Fehlerhaftes HTML, das von digitalen Assistenten nicht korrekt verarbeitet und verstanden werden kann
  • Zu komplexe Inhalte für Menschen mit geistiger Behinderung oder unerfahrene Nutzer:innen
  • Websites ohne Tastaturunterstützung als Barriere für Menschen, die auf Tastatureingabe angewiesen sind
Bild zeigt ein Smartphone in der Hand einer Frau, der Hintergrund ist unscharf

Barrierefreie Hilfe bei sexuellem Missbrauch

Gemeinsam mit der Agentur neues handeln haben wir für das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch eine Webseite umgesetzt, die sowohl zu 100 % konform ist mit den Anforderungen der geltenden Web Accessibility Standards als auch den BIK BITV-Test bestanden hat. Ein gutes Beispiel für einen barrierefreien Auftritt:

Zum Projekt

Was sind barrierefreie Lösungen?

Um Webseiten und Apps so inklusiv wie möglich zu machen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, gilt es, einige Punkte zu beachten. Dazu gehören:

  • Das Hinterlegen von Bildbeschreibungen für blinde Menschen
  • Barrierefreie Videos mit Untertitel, Audiodeskription und einer Übersetzung in Gebärdensprache
  • Texte in leichter Sprache oder auch mit Bebilderung, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden

Ein Team, dem das Thema am Herzen liegt

Bei plus B haben wir umfangreiche Erfahrung in der Umsetzung barrierefreier Webprojekte gesammelt. Drei unserer Mitarbeitenden sind auf das Thema Barrierefreiheit spezialisiert und verfügen über fundiertes Wissen in den Bereichen BITV 2.0 und WCAG. Unsere Audits liefern detaillierte Einblicke in die bestehenden Barrieren einer Webseite und bilden zugleich die Basis für ihre Behebung. Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur Herstellung der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0.

++ Gemeinsam barrierefrei werden

Sie möchten ein detailliertes Audit für Ihre Webseite oder Lösungen für Ihren bestehenden Auftritt? 

Alex Hänel freut sich auf Ihre Anfrage per Mail an alexander.haenel(at)plusb.de oder telefonisch unter 030 / 609 818 960.

Profilfoto von Alex Hänel